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Beleuchten Sie nur, wenn es benötigt wird. Z.B.
bringt es der Sicherheit nichts, wenn ein kompletter Supermarktparkplatz die
gesamte Nacht über voll beleuchtet wird.
Beleuchtete Werbetafeln haben keinen Sinn mehr, wenn kaum
noch Publikumsverkehr vorhanden ist. Für Unternehmen, die Neonwerbung
benutzen und einen Bekanntheitsgrad von nur 5% haben (Viele
Investitionsgüterhersteller oder Zuliefererbetriebe sind meistens nur
wenigen Fachleuten bekannt !) gilt folgende Rechnung:
Verlust von 50% direkter Abstrahlung nach oben +
47,5% Verlust, weil nur 5% der Vorbeifahrenden die Firma überhaupt kennen!
Das macht dann einen Verlust von 97,5% der Energie! Diese Rechnung
ist natürlich für alle Beleuchtungsanwendungen gültig, wo kaum
Nutznießer anwesend sind.
Verwenden Sie Bewegungsmelder, deren Empfindlichkeit nicht
über die Grundstücksfläche hinausgeht. Für
Sicherheitsaspekte wirkt sogar zusätzlich noch ein "ertappt"-Effekt.
Lassen Sie Zierbeleuchtung von Objekten nicht die gesamte
Nacht über brennen lassen. Sehr häufig findet kaum oder gar kein
Betrachterverkehr statt! |